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VI Europäische Regionalversammlung VI Europäische Regionalversammlung VI Europäische Regionalversammlung

Verhandlungsbericht der Fünften Europäischen Regionalkonferenz
(Warschau, 20. bis 27. September 1995)

Index

Einleitung

Der Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes

Aussprache zum Bericht des Generaldirektors:
Die Stärkung dreigliedriger Strukturen zur Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik

Die Tätigkeiten der IAO in Europa

Von der Fünften Europäischen Regionalkonferenz angenommene Entschließungen

Entschließung über die Sicherstellung der Unabhängigkeit und die Erleichterung der Finanzierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
Entschließung über den Schutz und die Förderung der Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Europa
Entschließung über Beschäftigung und Dreigliedrigkeit in Europa

Fragen im Zusammenhang mit Vollmachten

Annexe I: Schlußfolgerungen über den Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes

Altersrenten
Programme der Gesundheitsversorgung

Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe
Unterstützung der Übergangsländer
Internationale Arbeitsnormen

Annexe II: Schlußfolgerungen über Tätigkeiten der IAO in Europa

Internationale Arbeitsnormen

Annexe III: Von der Konferenz angenommene Entschließungen

Entschließung über die Sicherstellung der Unabhängigkeit und die Erleichterung der Finanzierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
Entschließung über den Schutz und die Förderung der Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Europa
Entschließung über Beschäftigung und Dreigliedrigkeit in Europa

 


 

Einleitung

1.  Auf Einladung der Regierung der Republik Polens fand die Fünfte Europäische Regionalkonferenz der IAO vom 20. bis 27. September 1995 in Warschau statt. Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen, der Regierung Polens für die der Konferenz zur Verfügung gestellten Einrich-tungen sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden Polens für die den Teilnehmern gewährte Gastfreundschaft und ihre Bemühungen zur Sicherstellung des Erfolgs der Konferenz seinen Dank auszusprechen.

2.  Die zur Konferenz entsandte Verwaltungsratsdelegation bestand aus dem Präsidenten des Verwaltungsrats, Herrn Y. Chotard, einem Vertreter der Regie-rungsgruppe, Herrn J.L. Ilabaca Orphanopoulos, einem Vertreter der Arbeitgebergruppe, Herrn A. Tabani, sowie einem Vertreter der Arbeitnehmergruppe, Herrn C. Gray.

3.  An der Konferenz nahmen 335 Delegierte und Berater aus 38 Ländern, darunter 24 Minister, sowie Beobachter der Vereinigten Staaten und des Heiligen Stuhls teil. An der Konferenz nahmen ferner Vertreter von sechs zwischenstaatlichen und acht nichtstaatlichen internationalen Organisationen teil.

4.  Die vom Verwaltungsrat auf seiner 259. Tagung (März 1994) festgelegte Tagesordnung der Konferenz lautete wie folgt:

1) Der Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes;
2) die Stärkung der dreigliedrigen Strukturen zur Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik.

In Übereinstimmung mit dem abgeänderten Verfahren für IAO-Regionalkonferen-zen verwies die Konferenz den ersten Tagesordnungspunkt an einen Ausschuß, während der zweite das Thema einer allgemeinen Aussprache in der Plenarsitzung darstellte. Die Konferenz errichtete ferner einen Ausschuß, um die Abschnitte des Berichts des Generaldirektors über Tätigkeiten der IAO im Zeitraum 1988-94 und internationale Arbeitsnormen zu erörtern, sowie einen Entschließungsausschuß, um die Entschließungen zu behandeln, die gemäß Artikel 13 der Regeln betreffend die Befugnisse, Aufgaben und Verfahren der von der IAO einberufenen Regional-konferenzen vorgelegt worden waren. Ferner setzte die Konferenz entsprechend Artikel 10 Absatz 2 der Regeln einen Vollmachtenausschuß ein.

5.  Die Konferenz wurde offiziell von Herrn Y. Chotard, Präsident des Ver-waltungsrats, eröffnet. Sie wählte einstimmig Herrn L. Miller, Minister Polens für Arbeit und Sozialpolitik, zum Vorsitzenden und Herrn J.-J. Elmiger (Regie-rungsdelegierter, Schweiz), Herrn M. Arbesser-Rastburg (Arbeitgebermitglied, Österreich) und Frau E. Buverud-Pedersen (Arbeitnehmermitglied, Norwegen) zu ihren stellvertretenden Vorsitzenden. Vor Eröffnung der Aussprache im Plenum hielt die Konferenz eine Sondersitzung ab, auf der seine Exzellenz Herr Joseph Oleksy, Premierminister der Republik Polens, und der Generalsekretär Anspra-chen hielten. Auch Herr Jacques Santer, Präsident der Europäischen Kommission, wandte sich auf der Sitzung am Montagnachmittag, den 25. September 1995 in einer Ansprache an die Konferenz. Der Generalsekretär ging in seiner Rede zum Abschluß der Konferenz auf die Plenardiskussionen ein.

6.  Bei Übernahme des Vorsitzes wies Herr Miller darauf hin, daß die Globa-lisierung der Wirtschaft, die technologische Entwicklung und die Wiedervereini-gung Europas eine Revision alter Einstellungen und Überzeugungen im Namen einer neuen geteilten Verantwortung erfordere. Die steigende Arbeitslosigkeit habe zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten im Bereich der Sozialpolitik zur Folge. Weder im östlichen noch im westlichen Teil Europas hätten die negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit aufgefangen werden können, sei es auf sozial- demokratische Art oder durch das freie Zusammenspiel der Marktkräfte. Deshalb müßten Maßnahmen und Strategien zur Förderung einer bestandfähigen Entwicklung und eines sozialen Friedens ermittelt werden. Eine eingehende Bewertung der Beziehung zwischen Veränderungen des Eigentumsverhältnisses und der Lage am Arbeitsmarkt sei erforderlich. Denn die Mechanismen des freien Arbeitsmarkts würden zumindest während der ersten Phase des wirtschaftlichen Wandels die soziale Integration und Stabilität behindern und eher die Produktivität als die Beschäftigung fördern. Bezüglich der Frage des Geltungsbereichs und der Finan-zierung des sozialen Schutzes erklärte er, die Soziale Sicherheit stelle in allen europäischen Ländern eine große Bürde für den Staatshaushalt dar. In Mittel- und Osteuropa müsse ein Kompromiß zwischen radikalen wirtschaftlichen Verände-rungen und den begrenzten Möglichkeiten einer Reform der Sozialpolitik gefunden werden. Eine grundlegende Vorbedingung für den sozialen Frieden sei die demo-kratische Beilegung von Streitigkeiten durch einen Dialog, der die gegenwärtige und zukünftige Situation der Erwerbstätigen, der Armen und der Arbeitslosen gebührend berücksichtige. Er verlieh der Hoffnung Ausdruck, daß die IAO weiterhin die dynamische Führungskraft des sozialen Wandels in der neuen inte-grierten Welt bleiben würde.

7.  In seiner Erklärung während der Sondersitzung wies Herr Oleksy, Premierminister der Republik Polens, darauf hin, daß die IAO heute von ebenso großer Bedeutung sei wie in der Vergangenheit. Die Welt sähe sich sukzessiven Herausforderungen in bezug auf ihre Zivilisation und Kultur gegenüber, und eine Reihe sozialer Phänomene müsse neu angegangen werden. Der technologische Fortschritt, die sich vergrößernde Kluft zwischen den Ländern und zwischen Teilen der Bevölkerung innerhalb einzelner Länder, die Arbeitslosigkeit sowie die Massenwanderung der Arbeitnehmer stellten Fragen dar, die einen globalen Ansatz erforderten. Die IAO verfüge diesbezüglich über unschätzbare Erfahrungen und Kenntnisse, und die Fortsetzung und Konsolidierung der Tätigkeiten der Organisation seien daher voll gerechtfertigt. Die grundlegende Umwandlung des politischen und wirtschaftlichen Systems Polens, die vor sechs Jahren eingeleitet worden sei, habe jetzt erste Erfolge gezeitigt, die durch den Anstieg des Wirtschaftswachstums und der Industrieproduktion, den Rückgang des Haushaltsdefi-zits, eine bessere Rentabilität der Unternehmen, eine wesentliche Erhöhung der Exporte und einen erheblichen Rückgang der Arbeitslosigkeit verdeutlicht werden. Seine Regierung gewährleiste zwar ein bestandfähiges Wirtschaftswachstum, räume jedoch der gründlichen Umwandlung des Systems der Sozialdienste den Vorzug ein, um sie finanziell tragfähig zu machen, damit sie gegenwärtigen und zukünftigen sozialen Bedürfnissen entsprechen können. Eine gesunde Sozialpolitik müsse von wirksamen Mechanismen zur Konfliktlösung begleitet sein. Seine Regierung unterstütze daher uneingeschränkt die Entwicklung von Institutionen für dreigliedrige Verhandlungen. Herr Oleksy nahm auf die gut etablierte Ver-handlungstradition Polens Bezug, die diesbezüglich eine solide Grundlage biete, und führte an, daß das neu etablierte demokratische System innovative Ansätze seitens aller an dreigliedrigen Verhandlungen beteiligten Parteien erfordere. Zum Schluß verlieh er der Hoffnung Ausdruck, daß die Zusammenarbeit mit der IAO zur erfolgreichen Durchführung der Reformen in Polen beitragen werde.

8.  In seiner Ansprache an die Konferenz erklärte Herr Jacques Santer, Präsi-dent der Europäischen Kommission, es bedürfe mehr denn je der Solidarität, um mit der Globalisierung und dem beschleunigten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wandel, der die letzten zehn Jahre gekennzeichnet habe, und der wachsenden Interdependenz der Nationen Schritt zu halten. Die Erkenntnis dieser Notwendigkeit sei zweifellos eines der wichtigsten Ergebnisse des Weltgipfels für soziale Entwicklung. Die Europäische Kommission habe sich verpflichtet, den in Kopenhagen und Peking erzielten Ergebnissen Anschlußmaßnahmen folgen zu lassen, um sicherzustellen, daß die auf dem Gipfel eingegangenen politischen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umgesetzt würden. Er erkenne die wesentliche Rolle an, die die IAO diesbezüglich wahrzunehmen habe, und er begrüße die weitere Zusammenarbeit mit der Organisation. Die Solidarität solle nie als gegeben hingenommen werden. Sie solle weiterentwickelt und den Bedürf-nissen der Zeit und den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden. Gegenwärtig müßten zwei grundlegende Probleme angegangen werden. Das erste sei die duale Struktur des Arbeitsmarkts, die zum Entstehen von zwei Arbeitnehmerkategorien geführt habe, wobei die erste Kategorie hohes Schutzniveau genösse und die zweite sich in einer äußerst unstabilen Situation befinde. Das zweite Problem beträfe die Notwendigkeit, eine gemeinsame europäische Politik zu erzielen, die auf Stabilität und Wachstum mit einer einzigen europäischen Währung beruhe. Diese Wirtschaftspolitik sollte von einer kühnen und ausgewogenen Sozialpolitik begleitet sein. Das gesamte europäische Sozialmodell müsse neu überdacht wer-den, und hierzu sei ein verstärkter sozialer Dialog und die Beteiligung sowohl der Sozialpartner als auch der Regierungen notwendig. Die Sozialpartner hätten eine neue Verantwortung für den zukünftigen Wohlstand aller Bürger Europas. Er ersuche sie dringend, neue Wege zur Bezeugung der Solidarität zu finden, die eine wesentliche Vorbedingung für eine stabile, sich durch Zusammenhalt aus-zeichnende Gesellschaft sei. Die Arbeitgeber sollten eine umfassendere Analyse der Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft sowie der Rolle der Gesellschaft und der Gemeinschaft bei der Entwicklung ihrer Unternehmen durchführen. Inve-stitionen in die Aus- und Fortbildung aller Arbeitskräfte würden nicht nur zu vermehrter Produktivität und fortdauernder Entwicklung, sondern auch zu einer gerechteren und sozial ausgewogeneren Gesellschaft führen. Er erkenne zwar den entscheidenden Beitrag der Gewerkschaften zur Gestaltung des jetzigen europäischen Sozialmodells an, das auf der Achtung des Menschen beruhe, die Gewerk-schaftsbewegung müsse sich jedoch weiterentwickeln. Neben der Wahrnehmung ihrer wesentlichen Aufgabe, die Arbeitnehmerrechte und den Grundsatz der Gleichheit zu fördern, müßten die Gewerkschaften einen Beitrag zur Konkurrenz-fähigkeit der Unternehmen leisten. Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge sollten nicht hauptsächlich auf Lohnfragen beschränkt sein, sondern sollten auch Fragen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine vermehrte Produktivität und die Entwicklung der Humanressourcen berücksichtigen. Den Regierungen obläge eine besondere Verantwortung, Arbeitsplätze zu schaffen, denn der Staat verfüge zu diesem Zweck über angemessene Instrumente. Auch hier seien Soli-darität und ein gemeinsamer europäischer Ansatz erforderlich, denn kein Land, keine soziale Gruppe könne sich allein dieser Herausforderung stellen. Die IAO und die Europäische Union führten den gleichen Kampf, ein Europa zu schaffen, in dem den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit größere Bedeutung beigemessen wird.

9.  In seiner Antwort auf die Plenardiskussionen am Ende der Konferenz erklärte der Generalsekretär, die Dreigliedrigkeit werde für den Aufbau eines wiedervereinigten Europas und den erfolgreichen Übergang zu einer Marktwirtschaft weiterhin als grundlegend angesehen. Er stimme zwar mit mehreren Red-nern überein, daß es für die IAO von entscheidender Bedeutung sei, ihre Erfah-rungen und ihr Fachwissen in die Errichtung und Stärkung dreigliedriger Struk-turen einzubringen, die Organisation könne jedoch nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten treten, die die Verantwortung hätten, ihre eigenen dreigliedrigen Systeme aufzubauen oder diese an ihre besonderen historischen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Ferner sei die Dreigliedrigkeit kein Selbstzweck. Sie sollte vor allem ein günstiges Umfeld für die Formulierung zufriedenstellender Beschäftigungs- und Arbeitspolitiken schaffen. Was die Gestaltung und Durchführung einer aktiveren Beschäftigungspolitik betraf, führte er an, daß die Wirtschaftsentwicklungsstrategien der IAO-Mitgliedstaaten nur dann die auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung einge-gangene Verpflichtung zur Vollbeschäftigung erfüllen könnten, wenn sie koordi-niert seien. Obgleich es Unterschiede zwischen den Institutionen in Mittel- und Osteuropa und denjenigen in Westeuropa gebe und der strukturelle Wandel in den beiden Teilen des Kontinents von unterschiedlichem Ausmaß sei, seien der zen-trale Mechanismus zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die dem Staat zuerteilte Rolle überall gleich. Der soziale Dialog könne offensichtlich auf der Makroebene zur Beschäftigungsförderung beitragen, insbesondere dadurch, daß ein Konsens auf dieser Ebene sich günstig auf den industriellen Frieden, den Lohnstopp und eine erfolgreiche Anpassung auswirke. Ferner könnten Ausbildungs- und Berufs-beratungspolitiken nur dann wahrhaft wirksam sein, wenn sie von den Sozialpartnern unterstützt würden.

10.  In bezug auf das Ersuchen des Ausschusses für sozialen Schutz, die IAO solle den Übergangsländern zusätzliche Unterstützung gewähren, um die erfor-derliche Reform nationaler Schutzsysteme zu erleichtern, führte der Generalsekretär an, daß die IAO aufgrund ihrer Normen, ihres dreigliedrigen Ansatzes und ihres Fachwissens ideal dafür geschaffen sei, diese Aufgabe in ganz Europa wahr-zunehmen. Was das Ersuchen des Ausschusses für Tätigkeiten der IAO in Europa in bezug auf die Verstärkung der Tätigkeiten des multidisziplinären Teams in Budapest beträfe, sei es wünschenswert, Sondermittel, darunter gegebenenfalls Mittel seitens der Europäischen Union, zu mobilisieren. Er stimme voll und ganz dem von einigen Rednern im Entschließungsausschuß unterbreiteten Vorschlag zu, daß es nützlich wäre, die Finanzordnung der IAO besser auf die der Institutionen in Brüssel abzustimmen. Er verpflichte sich, über die angemessenste Art zur Verbesserung der Finanzverfahren der IAO nachzudenken. Er stimme ferner zu, daß die Koordinierung mit bilateralen oder multilateralen Gebern, darunter den internationalen Finanzinstitutionen, verbessert werden müsse. Die Aussprache der Konferenz über Beschäftigung und internationale Arbeitsnormen habe sich konkret mit den Problemen, denen die IAO heute gegenübersteht, befaßt. Diese Probleme seien durch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Globalisierung der Wirtschaft, noch verschlimmert worden. Es bestehe jedoch kein Grund, aufzu-geben. Europa habe vor kurzem eine beeindruckende Entwicklung zu größerer Freiheit und Demokratie durchgemacht, die das wirtschaftliche Wachstum in Mittel- und Osteuropa stimulieren und den Handel in der gesamten Region fördern dürften. Die Herausforderung bestünde jetzt darin, die positiven Faktoren zu unterstützen und gleichzeitig soweit wie möglich die Schwierigkeiten auszuräumen, die diese Entwicklungen im sozialen Bereich zur Folge hätten. Dies sei zwar für die Übergangsländer von besonderer Relevanz, in den anderen Ländern der Region träten jedoch vergleichbare Probleme auf. Alle europäischen Mitgliedstaaten müßten daher ihre Bemühungen vereinen, ihre verschiedenen Erfahrungen ver-gleichen und analysieren und gemeinsam nach Lösungen suchen.

11.  Es folgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die in den Ausschüssen und während der Plenardiskussion angesprochen wurden. Die Anhänge enthalten die von der Konferenz verabschiedeten Schlußfolgerungen und Entschließungen.


Der Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes

12.  Zahlreiche Redner verliehen der Meinung Ausdruck, daß die Systeme des sozialen Schutzes, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, der Gemeinschaft gute Dienste erwiesen hätten. Mehrere Redner sprachen sich auch für das europäische Modell der Sozialen Sicherheit und die ihm zugrundeliegenden Werte aus. Es wurde jedoch auch allgemein anerkannt, daß es eine Reihe neuer Probleme gebe, nicht zuletzt die wachsenden Kosten der Sozialprogramme und in einigen Aspekten ihre Wirksamkeit. In seinen Schlußfolgerungen sah der Ausschuß eine erweiterte Rolle für den einzelnen und für nichtstaatliche Insti-tutionen, wozu auch die Sozialpartner gehören. Letztendlich werde es jedoch Aufgabe des Staates sein, Regelungs- und Aufsichtsmaßnahmen entsprechend der innerstaatlichen Gesetzgebung vorzusehen. Innerhalb dieses Rahmens sollte die Unterschiedlichkeit der nationalen Vorkehrungen jedoch voll anerkannt und müßten Konzepte der öffentlichen Sozialen Sicherheit, der kollektiven Verantwortung und eines breiten sozialen Konsenses beibehalten werden. Mehrere Redner nahmen auf die Hintergründe und Ursachen der jetzigen Schwierigkeiten Bezug und betonten die durch eine höhere Arbeitslosigkeit bedingten sozialen Probleme und die Verbindungen, die zwischen Einkommensunterstützungspro-grammen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken bestehen müßten.

13.  Was konkrete Programme der Sozialen Sicherheit betrifft, machten einige Redner auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die die Überalterung der Bevölkerungsstrukturen wahrscheinlich zur Folge haben würden und die zum Teil bereits vorhanden sind. Diese Frage sollte zwar nicht allzu sehr dramatisiert werden, es handle sich jedoch um eine Entwicklung, welche die Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Altersrenten und bei der Erbringung der langfristigen Gesundheitsversorgung von pflegebedürftigen älteren Menschen verstärken würde. Einige Redner aus mittel- und osteuropäischen Ländern wiesen darauf hin, daß das Rentenalter in ihren Ländern im allgemeinen niedrig sei und ihrer Ansicht nach angehoben werden müßte. In bezug auf die relativen Vorzüge von Renten-systemen, deren Leistungen auf dem Umlageverfahren beruhen, gegenüber voll aus Beiträgen finanzierten Systemen gingen die Meinungen auseinander: Einige Teilnehmer unterstützten den Gedanken mehrstufiger Systeme, während andere einer Fortsetzung der Systeme der öffentlichen Sozialen Sicherheit, wie sie in Europa entwickelt worden waren, den Vorzug gaben. Im Bereich der Gesundheitsversorgungssysteme war die Eindämmung der Kostensteigerungen ein gemeinsames Anliegen. Die Redner erwähnten mehrere Konzepte, die in verschiedenen Ländern angewendet worden sind. Eine Reihe von Rednern machte jedoch auch darauf aufmerksam, daß Präventivmaßnahmen erforderlich seien, die sowohl eine Verbesserung des Gesundheitsstands der Bevölkerung als auch eine Kostenreduzierung zur Folge hätten. Was die Arbeitslosenversicherung und -unterstützung betraf, war man sich einig, daß Einkommensunterstützungsmaßnahmen erforderlich seien und in einigen Fällen verstärkt werden müßten und daß diese eng in die Ausbildung und Arbeitsvermittlung eingebunden werden sollten. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wiedereingliederung der Arbeitslosen werde hierdurch gefördert.

14.  Im Verlauf der Aussprache wurden die besonderen Schwierigkeiten, denen sich mittel- und osteuropäische Länder bei ihrem Übergang von einer zen-tral geplanten zu einer marktorientierten Wirtschaft gegenübersehen, sowie die Notwendigkeit, Systeme der Sozialen Sicherheit so neu zu entwickeln, daß sie dem Übergangs- und Wiederaufbauprozeß entsprechen und diesen fördern, aner-kannt. Mitglieder aus der gesamten Region wiesen darauf hin, daß die IAO technische Hilfe leisten müsse, wenn sie angefordert und benötigt würde.

15.  Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen,

a) die Regierungen der Mitgliedstaaten in Europa und über diese die inner-staatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die Schlußfolgerungen über den Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes aufmerksam zu machen;

b) die Schlußfolgerungen bei der Durchführung laufender Programme und bei der Ausarbeitung zukünftiger Programm- und Haushaltsvorschläge zu berücksichtigen;

c) den Wortlaut der Schlußfolgerungen an die Regierungen aller Mitgliedstaaten und über diese an die innerstaatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände weiterzuleiten.

Aussprache zum Bericht des Generaldirektors:
Die Stärkung dreigliedriger Strukturen zur
Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik

16.  Gemäß dem abgeänderten Verfahren für IAO-Regionalkonferenzen war der zweite Punkt der Tagesordnung -- die Stärkung dreigliedriger Strukturen zur Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik -- Thema der Erklärungen auf der Plenarsitzung der Konferenz.

17.  Zahlreiche Redner teilten die im Bericht des Generaldirektors zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über den weiterhin sehr hohen Stand der Arbeits-losigkeit im gesamten wiedervereinigten Europa. Die Umwandlung nationaler Arbeitsmärkte sei zu einer vorrangigen Frage geworden, die bessere berufliche Qualifikationen und infolgedessen bessere und umfassendere Ausbildungsmethoden erfordere. Die Deregulierung der Arbeitsmärkte habe sich nicht als Allheilmittel für die Arbeitslosigkeit erwiesen. Sowohl eine gewisse Flexibilität in bezug auf die Funktionsweise der Arbeitsmärkte als auch sozial akzeptable Formen der Arbeitsmarktregulierung seien wünschenswert. Aktiven Beschäftigungspolitiken fiele eine potentielle Rolle zu, insbesondere in den Bereichen der Ausbildung und der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit. Zahlreiche Länder, insbeson-dere in Mittel- und Osteuropa, empfänden jedoch die Finanzierung derartiger Politiken und Programme als eine Last, und sie müßten wirksam in eine allge-meine Wirtschaftspolitik eingebunden werden. Die dreigliedrigen Mitglieder der IAO hätten bei der Planung und Überwachung der Durchführung aktiver Beschäf-tigungspolitiken eine offensichtliche Rolle zu spielen, insbesondere wenn diese dezentralisiert wären oder spürbare Auswirkungen auf das Funktionieren des Arbeitsmarkts hätten.

18.  Ein vermehrter internationaler wirtschaftlicher Wettbewerb habe die Notwendigkeit eines dreigliedrigen Ansatzes zur Schaffung neuer und effizienterer Wirtschaftsstrukturen verstärkt. Die neuen Herausforderungen, die sich jetzt in ganz Europa stellen, erforderten einen ausgewogenen Ansatz, um weitere Fort-schritte allen betroffenen sozialen Gruppen zugute kommen zu lassen, einschließ-lich den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Viele Teilnehmer hielten die Drei-gliedrigkeit diesbezüglich für ein wichtiges Mittel, um den wirtschaftlichen Fortschritt sozial existenzfähig zu machen. Die Dreigliedrigkeit trage dazu bei, öffentlichen Interessen gegenüber den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Priorität zu erteilen. Dies sei besonders für die Länder Mittel- und Ost-europas von Bedeutung, in denen der wirtschaftliche Reformprozeß nach Ansicht zahlreicher Redner ernste soziale Probleme zur Folge habe, einschließlich Arbeits-losigkeit. Die Dreigliedrigkeit sei in diesen Ländern unabdingbar, um eine soziale Konfrontation und eine Unterbrechung des Prozesses der Demokratie und Wirt-schaftsreform zu vermeiden. Durch einen dreigliedrigen Dialog könne in diesen Ländern sowohl eine produktivere als auch sozial gerechtere Wirtschaft mit einem akzeptablen Schutzniveau erreicht werden.

19.  Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß sowohl formelle als auch informelle dreigliedrige Vorkehrungen ihre jeweilige Rolle zu spielen hätten und sich gegenseitig ergänzen sollten. Nach Ansicht mehrerer Redner waren die Schwierigkeiten, die sich einer Reihe von Ländern Mittel- und Osteuropas in bezug auf informelle dreigliedrige Vorkehrungen stellten, größtenteils darauf zurückzuführen, daß sie mit derartigen Vorkehrungen, die in den betreffenden Ländern unzureichend entwickelt seien, wenig vertraut wären.

20.  Die Dreigliedrigkeit erfordere eine aufrichtige Bereitschaft, zusammenzuarbeiten und auf allen Ebenen -- von der gesamtstaatlichen bis zum einzelnen Arbeitsplatz -- Kompromisse zu akzeptieren. Mehrere Redner erklärten, die Wirksamkeit der Dreigliedrigkeit solle an der Qualität der erzielten Kompromisse bemessen werden: die Sozialpartner müßten verstehen, daß die Welt der Arbeit ohne die Dreigliedrigkeit Gefahr läuft, weitaus polarisierter und konfliktvoller zu werden, was sicherlich negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistung und Konkurrenzfähigkeit haben könnte. Zahlreiche Redner wiesen auch darauf hin, daß die Dreigliedrigkeit wirkungslos bleiben könnte, wenn die beteiligten Partner nicht stark und effektiv seien. Dies gelte vor allem für die Länder Mittel- und Osteuropas, in denen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände noch relativ unterentwickelt seien. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt darauf hinge-wiesen, daß die Unterstützung der IAO zur Stärkung dieser Strukturen wichtig sei. Eine Reihe von Rednern bemerkte ferner, daß dreigliedrige Vorkehrungen den nationalen Rahmen selten überschritten, daß für viele Probleme und Konflikte in einem Zeitalter der Globalisierung jedoch ein internationaler Ansatz nötig sei.

Die Tätigkeiten der IAO in Europa

21.  Die Redner brachten ihre umfassende Unterstützung für die Tätigkeiten der IAO in der Region zum Ausdruck und begrüßten insbesondere die Hilfe, die den Ländern Mittel- und Osteuropas in den Bereichen Arbeitsgesetzgebung, sozia-ler Dialog, Dreigliedrigkeit, Soziale Sicherheit, Arbeitsverwaltung und Arbeitsmarktpolitiken gewährt wird. Die Politik der aktiven Partnerschaft, die über das multidisziplinäre Team in Budapest durchgeführt wird, sei ein angemessenes Mittel zur Behandlung der Probleme der Übergangsländer. Die gegenwärtigen Bedürfnisse seien jedoch weitaus höher als die verfügbaren Mittel. Das multi-disziplinäre Team müsse daher gestärkt werden, u.a. durch die Ernennung eines Sachverständigen für internationale Arbeitsnormen und durch die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der IAO-Mitglieder, insbesondere der Arbeitgeber, welche die schwächsten Sozialpartner in der Region darstellten. Im Rahmen der Politik der aktiven Partnerschaft sollte bei den in den Ländern Mittel- und Osteuropas durchgeführten Projekten vermehrt das vor Ort vorhandene Fachkönnen genutzt werden. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß die Übersetzung von IAO-Handbüchern in die in den Übergangsländern verwendeten Sprachen wichtig sei.

22.  Mehrere Regierungsvertreter, die zusätzliche Mittel für die technische Zusammenarbeit mit Ländern Mittel- und Osteuropas zur Verfügung gestellt hat-ten, äußerten ihre Bereitschaft, diese Zusammenarbeit weiterhin zu stärken und auszubauen. Es sei jedoch wichtig, daß andere Mitglieder in Westeuropa sich an der Finanzierung beteiligten, besonders angesichts der gegenwärtigen finanziellen Schwierigkeiten der Organisation.

23.  Viele Redner betonten, daß es wichtig sei, die Beziehungen zur Euro-päischen Union und zu den Bretton-Woods-Institutionen zu stärken, um zusätz-liche Mittel zu erhalten und sicherzustellen, daß die Unterstützungsprogramme für Mittel- und Osteuropa eine soziale Dimension enthielten.

24.  Im allgemeinen wurde von den Rednern anerkannt, daß internationale Arbeitsnormen weiterhin in allen Bereichen der IAO-Tätigkeiten als Instrumente zur Einbindung grundlegender IAO-Ziele in die innerstaatliche Gesetzgebung und Praxis von großer Bedeutung seien. Mehr als je zuvor sollten die Normen jetzt Mindestbeschäftigungsbedingungen festlegen und dem Übergangsprozeß und der Globalisierung der Wirtschaft eine soziale Dimension verleihen. Die Normen müßten unbedingt ihren universellen Charakter beibehalten und sollten daher weniger komplex und detailliert abgefaßt werden; ihre jetzige Form sei in der Tat ein Hindernis für die Ratifikation. Es wurde die Meinung vertreten, daß dem Demokratisierungsprozeß besser gedient wäre, wenn in bezug auf die Normen-setzung ein qualitativer und kein quantitativer Ansatz gewählt würde, wobei dem Neufassungsprozeß Vorrang einzuräumen sei. Es sollte jedoch sichergestellt werden, daß dieser Ansatz nicht zu einer Minimalisierung oder Marginalisierung der Normen führt.

25.  Die IAO nehme zwar in Mittel- und Osteuropa an Bedeutung zu, sie verlöre jedoch in den Ländern Westeuropas an Einfluß, wie dies aus der Zahl der jüngsten Ratifikationen ersichtlich sei. Die IAO solle sich bemühen, ihre Rolle in westeuropäischen Ländern zu verstärken, indem sie die Arbeit der Organisation unter ihren Mitgliedern in den betreffenden Ländern besser bekanntmacht, indem sie ihre Verpflichtung zur Ratifikation fördert und den den Normen beigemessenen Wert erhöht.

26.  Am Ende seiner Diskussionen setzte der Ausschuß eine Arbeitsgruppe ein, um Schlußfolgerungen auszuarbeiten, die von der Konferenz angenommen wurden und in Anhang II aufgeführt werden.

27.  Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen,

a) die Regierungen der Mitgliedstaaten in Europa und über diese die inner-staatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die Schlußfolgerungen über die Tätigkeiten der IAO in Europa aufmerksam zu machen;

b) die Schlußfolgerungen bei der Durchführung laufender Programme und bei der Vorbereitung zukünftiger Programm- und Haushaltsvorschläge zu berücksichtigen;

c) den Wortlaut der Schlußfolgerungen wie folgt zu übermitteln:

i) an die Regierungen aller Mitgliedstaaten und über diese an die innerstaatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände;
ii) an die betreffenden internationalen Organisationen.

Von der Fünften Europäischen Regionalkonferenz angenommene Entschließungen

28.  Der Konferenz lagen vier Entschließungen vor, die gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Regeln betreffend die Befugnisse, Aufgaben und Verfahren der von der Internationalen Arbeitsorganisation einberufenen Regionalkonferenzen unter-breitet worden waren. Der Konferenz lag auch eine Entschließung im Zusammenhang mit Punkt 2 der Tagesordnung der Konferenz vor, die gemäß Artikel 12 und 13 der Regeln unterbreitet worden war. Eine Entschließung über Beziehungen zwischen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Europäischen Union in bezug auf internationale Arbeitsnormen wurde nicht angenommen. Der volle Wortlaut der drei von der Konferenz angenommenen Entschließungen wird in Anhang III wiedergegeben.

Entschließung über die Sicherstellung der Unabhängigkeit und die Erleichterung der Finanzierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

29.  Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen, die euro-päischen Mitgliedstaaten und über diese die betreffenden innerstaatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die im Beschlußteil der Ent-schließung enthaltenen Aufforderungen aufmerksam zu machen.

Entschließung über den Schutz und die Förderung der Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Europa

30.  Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen,

a) die europäischen Mitgliedstaaten und über diese die betreffenden inner-staatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die in Absatz 1 des Beschlußteils der Entschließung enthaltenen Aufforderungen auf-merksam zu machen;

b) die in Absatz 2 des Beschlußteils enthaltenen Ersuchen bei der Durchführung laufender Programme und bei der Ausarbeitung zukünftiger Pro-gramm- und Haushaltsvorschläge zu berücksichtigen.


Entschließung über Beschäftigung und Dreigliedrigkeit in Europa

31.  Der Verwaltungsrat möge den Generaldirektor ersuchen,

a) die europäischen Mitgliedstaaten und über diese die betreffenden inner-staatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf die in Absatz 1 des Beschlußteils der Entschließung enthaltenen Aufforderungen auf-merksam zu machen;

b) die in Absatz 2 des Beschlußteils enthaltenen Ersuchen bei der Durchführung laufender Programme und bei der Ausarbeitung zukünftiger Pro-gramm- und Haushaltsvorschläge zu berücksichtigen.

Fragen im Zusammenhang mit Vollmachten

32.  Der Ausschuß stellte hinsichtlich der Zusammensetzung der Delegationen der Mitgliedstaaten der Region mit Besorgnis fest, daß zehn der 48 zur Konferenz eingeladenen Länder keine Delegationen akkreditiert hatten: zwei Länder aus Westeuropa und acht aus Mittel- und Osteuropa. Der Ausschuß stellte insbeson-dere fest, daß sechs dieser acht Länder zu den sieben transkaukasischen und zentralasiatischen Republiken der ehemaligen UdSSR gehörten, die ersucht wor-den waren mitzuteilen, ob sie zur Europäischen Regionalkonferenz oder zur Asiatischen Regionalkonferenz eingeladen werden wollten, und den Wunsch geäußert hatten, an dieser Konferenz teilzunehmen.


Genf, den 2. November 1995

 

Zur Beschlußfassung:



Anhang I

Schlußfolgerungen über den Geltungsbereich und die Finanzierung des sozialen Schutzes

1.  Die Systeme des sozialen Schutzes sehen sich überall in Europa großen Schwie-rigkeiten gegenüber, sowohl hinsichtlich ihrer Kosten als auch hinsichtlich ihrer Fähigkeit, sozialen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Zurückzuführen ist dies auf ein langsames Wirtschaftswachstum, hohe und wachsende Arbeitslosigkeit sowie -- in Mittel- und Osteuropa -- auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Umstrukturierung und den Übergang von einer Plan- zu einer Marktwirtschaft. Teilweise sind auch Tendenzen bei der Alterung der Bevölkerung und in der Struktur der Arbeitsmärkte, die sich vertiefende Kluft bei der Verteilung der Einkommen und Verdienste, die Diversifizierung der Fami-lienstrukturen, das Entstehen von sozialem und wirtschaftlichem Ausschluß und die zunehmende Verbreitung von Armut dafür verantwortlich.

2.  Die Konferenz ist sich darüber im klaren, daß sich die Systeme des sozialen Schutzes in Anbetracht dieser neuen Realitäten verändern müssen. Die Konferenz sieht in diesem Zusammenhang eine erweiterte Rolle für den einzelnen und für nichtstaatliche Institutionen, wozu auch die Sozialpartner gehören. Letztlich wird es Aufgabe des Staates sein, Regelungs- und Aufsichtsmaßnahmen entsprechend der innerstaatlichen Gesetzgebung vorzusehen.

3.  Die Konferenz anerkennt die Unterschiedlichkeit der europäischen Systeme des sozialen Schutzes. Es gibt jedoch eine Reihe allgemeiner Grundsätze, auf die sich alle Systeme stützen und an denen bei Reformen festgehalten werden sollte. Trotz ihrer zunehmenden Kosten haben Sozialprogramme auf der Grundlage von Konzepten der öffentlichen Sozialen Sicherheit, kollektiver Verantwortung und sozialer Solidarität in den letzten Jahrzehnten mit Erfolg älteren Menschen einen Einkommensersatz, Benachteiligten soziale Sicherheitsnetze und ein hohes Niveau der universellen Gesundheitsversorgung geboten. Das öffentliche Vertrauen in diese Systeme sollte aufrechterhalten und gefördert werden, und bei allen erforderlichen Veränderungen sollte ein breiter gesellschaftlicher Konsens angestrebt werden.

Altersrenten

4.  Die Kosten der Rentensysteme sind in den letzten Jahrzehnten rasch angestiegen und werden in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich weiter steigen, da eine erheblich größere Anzahl älterer Menschen versorgt werden muß. Die Kontrolle des Wachstums der Aufwendungen für die Altersversorgung wird für die meisten Regierungen weiterhin ein vorrangiges Ziel darstellen.

5.  In der Vergangenheit waren die Armut unter älteren Menschen und die Aushöh-lung der Leistungen durch hohe Inflationsraten große soziale Probleme. In vielen im Umbruch befindlichen Ländern Mittel- und Osteuropas ist dies immer noch der Fall, es ist jedoch zu hoffen, daß die wirtschaftliche Erholung und die Reform der öffentlichen Rentensysteme das Problem entschärfen werden. In Westeuropa haben der Aufbau und die Indexierung von Rentensystemen der Sozialen Sicherheit die Armut unter älteren Menschen verringert, die Inflation konnte eingedämmt, und ihre Auswirkungen auf ältere Menschen konnten verringert werden. Diese Errungenschaften dürfen nicht aufgegeben werden, während gleichzeitig das Wachstum der Ausgaben unter Kontrolle gebracht wer-den muß.

6.  Der Aufbau einer stärker pluralistisch ausgerichteten Struktur für die Gewährung von Altersrenten würde auch dazu beitragen, die öffentlichen Haushalte von dem derzei-tigen und erwarteten zukünftigen Druck zum Teil zu entlasten. Erreicht werden könnte dies durch die Einrichtung nichtstaatlicher Rentensysteme (wie berufsgebundene Systeme oder individuelle Pensionspläne) zur Ergänzung der öffentlichen Systeme der Sozialen Sicherheit, die eine ausreichende Grundversorgung garantieren würden. Eine solche Struktur müßte jedoch sorgfältig konzipiert und vom Staat geregelt und überwacht wer-den.

Programme der Gesundheitsversorgung

7.  Die staatlich finanzierten Programme der Gesundheitsversorgung bieten im all-gemeinen überall in Europa eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung, die aus Steuern oder Beiträgen der Sozialen Sicherheit finanziert wird und zu der ein allgemeiner Zugang besteht, wobei den Patienten nur geringe oder keine Kosten entstehen. Die Konfe-renz bekräftigt ihr Bekenntnis zu den Grundprinzipien dieser Systeme. Sie sind jedoch kostspielig, die Ausgaben sind rasch gestiegen, und ihre Wirksamkeit und Effizienz wer-den in Frage gestellt. In diesem allgemeinen Rahmen sind grundlegende Reformen und neue Konzeptionen erforderlich, um die Wirksamkeit und Effizienz der Gesundheitsdien-ste zu verbessern und das Wachstum der Gesamtkosten einzudämmen. Maßnahmen im Hinblick auf eine bessere Verhütung von Krankheiten und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes müssen nachhaltig gefördert werden.

Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe

8.  Die einzige dauerhafte Antwort auf die Situation der Arbeitslosen liegt in ihrer Wiedereingliederung in gute Arbeitsplätze mit festen und ausreichenden Einkommen. Die Konferenz hat betont, daß hierzu ein beschäftigungsintensives Wachstum, Umschulungsmaßnahmen, Arbeitsvermittlungsdienste und andere Aspekte aktiver Arbeitsmarktpolitiken als unerläßliche Hilfsmittel der Politiken des sozialen Schutzes erforderlich sind. Trotz dieser Feststellung ist sich die Konferenz jedoch darüber im klaren, daß ein rascher Rück-gang des gegenwärtigen Standes der Arbeitslosigkeit -- in beiden Hälften der Region -- unwahrscheinlich ist, und sie hat gleichzeitig betont, daß es notwendig ist, denjenigen, die keine Beschäftigung finden können -- sowohl den offiziellen Arbeitslosen als auch den von einer Teilnahme am Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen --, eine Einkommensunterstüt-zung zu gewähren.

9.  Was die Finanzierung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe betrifft, so war die Konferenz nicht in der Lage, zu einer einstimmigen Schlußfolgerung zu gelangen. Die Mitwirkung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Finanzierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit war und ist in vielen Ländern ein wich-tiger Bestandteil der Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Arbeitslosen. Die zuneh-mende Arbeitslosigkeit in der Region bedeutet aber, daß es immer mehr erforderlich sein wird, das allgemeine Steueraufkommen zur Finanzierung heranzuziehen. Einige, insbe-sondere auf der Arbeitgeberseite, vertraten die Auffassung, daß die den Arbeitslosen gewährten Leistungen so umstrukturiert werden müßten, daß verstärkte Anreize geboten werden, erstens zur Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen und zweitens zur Annahme einer Beschäftigung, selbst auf einem unter dem früheren Einkommen liegenden Niveau. Eine abgestufte Struktur von Belohnungen sei erforderlich, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die Arbeitnehmervertreter teilten nicht die Auffassung, daß geringere Leistungen bei Arbeitslosigkeit dazu führen würden, daß sich Arbeitslose aktiver um eine Beschäftigung bemühen würden. Das Ziel der Arbeitslosenunterstützung sei es, den Arbeitslosen eine menschenwürdige Existenz zu sichern und ihnen die Mög-lichkeit zu geben, ihren beruflichen Status aufrechtzuerhalten, indem ihnen die Zeit gegeben wird, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden.

Unterstützung der Übergangsländer

10.  Die Konferenz stellte sich nachdrücklich hinter den Wunsch der Teilnehmer aus Mittel- und Osteuropa nach einer Verstärkung der von der IAO im Bereich der Sozialen Sicherheit durchgeführten Maßnahmen für Länder, die sich im Übergang von einer plan- zu einer marktorientierten Wirtschaft befinden. Zwar war in diesen Ländern allgemein der Wunsch vorhanden, Erfahrungen über Fragen der Sozialen Sicherheit auszutauschen, als besonders dringend wurden jedoch der Aufbau institutioneller Kapazität, gute Len-kungspolitiken in einem dreigliedrigen Kontext und insbesondere die Ausbildung von Fachkräften und technischen Analytikern bezeichnet. Die IAO könnte mithelfen, diese Unterstützung zu gewähren, und ihre Bemühungen in dieser Richtung könnten auf frucht-bare Weise verstärkt werden durch eine Zusammenarbeit mit ähnlichen Tätigkeiten, die von der Europäischen Union, ihren einzelnen Mitgliedern oder von anderen Staaten durchgeführt werden.

Internationale Arbeitsnormen

11.  Die Konferenz hält es für wichtig, daß einvernehmliche internationale Arbeitsnormen im Bereich der Sozialen Sicherheit auch ratifiziert und durchgeführt werden. Der Inhalt dieser Normen muß in der ganzen Region in größerem Umfang bekanntgemacht werden.

 


Anhang II

Schlußfolgerungen über Tätigkeiten der IAO in Europa

 

1.  Die Konferenz verwies auf die dramatischen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Veränderungen, die sich seit 1989 in Europa vollzogen haben, und auf die tief-greifenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme, mit denen die Länder konfrontiert sind, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden. Diese Veränderungen haben die strukturellen Schwächen der Wirtschaften, die Zerbrechlichkeit des Sozialgefüges und die eingeschränkte Fähigkeit der öffentlichen Haushalte aufgedeckt, für das Wohlergehen aller Gruppen der Gesellschaft zu sorgen und ein privaten und öffentlichen Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen förderliches Umfeld zu schaffen. Zu diesem Zweck sollte der Aufbau solider dreigliedriger Strukturen gefördert werden.

2.  Diese Situation macht deutlich, daß es dringend erforderlich ist, daß die IAO in Absprache mit ihren Mitgliedsgruppen effektive Programme ausarbeitet, die vorrangig darauf abzielen, das Arbeitsrecht auf der Grundlage der internationalen Arbeitsnormen zu reformieren, Arbeitsinstitutionen und -verwaltungen einzurichten und zu stärken, unab-hängige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zu fördern und zu stärken, die Soziale Sicherheit zu reformieren, die Arbeitsstatistiken auszubauen und zu reformieren, die örtli-chen Arbeitsmärkte umzustrukturieren, Führungskräfte aus- und weiterzubilden und Kleinbetriebe zu fördern.

3.  Die Konferenz begrüßt die Einführung der Politik der aktiven Partnerschaft in Europa und erkennt an, daß sie die Möglichkeit eröffnet, auf die dringenden Bedürfnisse und Prioritäten der Mitgliedstaaten in der Region durch die neuen Aktionsmittel und -politiken, die im Bericht des Generaldirektors beschrieben werden, und insbesondere durch die Einrichtung des multidisziplinären Teams in Budapest angemessen zu reagieren. Das multidisziplinäre Team (MDT), das bereits wertvolle Unterstützung geleistet hat, sollte weiterhin den besonderen Erfordernissen Mittel- und Osteuropas dadurch Rechnung tragen, daß es die ganze Bandbreite des fachlichen Wissens nutzt, das dem Amt zur Verfügung steht. Das MDT sollte insbesondere eingesetzt werden, um große Anstrengun-gen zu kanalisieren, deren Ziel darin besteht,

a) den Bedürfnissen und Prioritäten der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und die akuten Probleme im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Schwierigkeiten der im Umbruch befindlichen Wirtschaften anzugehen;

b) die Dreigliedrigkeit zu fördern und durch eine enge Beteiligung der Sozialpartner demokratische Werte zu entwickeln und die soziale Harmonie zu wahren;

c) unabhängige Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zu unterstützen und zu stär-ken, um Kollektivverhandlungen zu fördern und ihnen dabei zu helfen, im Rahmen des sozialen Dialogs zu echten Partnern zu werden, die in der Lage sind, die Interessen ihrer Mitglieder zu verteidigen;

d) die technische Zusammenarbeit in Verfolgung dieser Ziele zu stärken.

4.  In Anbetracht dessen, daß in den Ländern Mittel- und Osteuropas ein dringender Bedarf an Beratung und technischer Hilfe im Bereich der internationalen Arbeitsnormen und Arbeitsgesetzgebung sowie an Unterstützung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände besteht, sollte das MDT in Budapest entsprechend der Struktur anderer MDT und den einschlägigen Beschlüssen des Verwaltungsrats gestärkt werden. Besondere Aufmerk-samkeit sollte der Förderung von Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit in den transkaukasischen und zentralasiatischen Ländern geschenkt werden, die nicht vom MDT in Budapest abgedeckt werden.

5.  Die Konferenz nahm mit Dank Kenntnis von den fortgesetzten Bemühungen der IAO, den Ländern in Mittel- und Osteuropa sowie in Zentralasien, die sich im Übergang zu einer Marktwirtschaft befinden, technische Hilfe zu gewähren. In diesem Zusammenhang würdigte die Konferenz auch die großzügige finanzielle Unterstützung, die einige westeuropäische und andere Länder für Projekte in Mittel- und Osteuropa sowie in Zentralasien in Form von Sondermitteln zur Verfügung gestellt haben, und forderte sie auf, ihre Bemühungen fortzusetzen. Die Konferenz bat die westeuropäischen Länder, die dies noch nicht getan haben, eindringlich, für diesen Zweck ebenfalls Sondermittel zur Verfügung zu stellen.

6.  Die IAO selbst sollte ihre Bemühungen zur Mobilisierung von Sondermitteln -- auch von der Europäischen Union (TACIS, PHARE) -- für Programme der technischen Zusammenarbeit in Mittel- und Osteuropa intensivieren, um den sozialen Dialog zu för-dern. Die Konferenz ist fest davon überzeugt, daß die Hindernisse, die einer Bereitstellung von Mitteln der EU entgegenstehen und die hauptsächlich verwaltungstechnischer Art sind, durch einen konstruktiven Dialog zwischen beiden Organisationen überwunden werden sollten.

7.  Bei den Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit in der Region sollten die echten Bedürfnisse der Mitgliedsgruppen der IAO angemessen berücksichtigt werden. Die Gewährung der technischen Hilfe sollte nachfrage- und qualitätsorientiert erfolgen, und die von der IAO in der Region geleistete technische Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls einer Evaluierung unterzogen werden.

8.  Soweit angebracht, sollte bei der Umsetzung von Projekten der technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Politik der aktiven Partnerschaft verstärkt auf örtlichen Sachverstand zurückgegriffen werden, insbesondere durch die Beteiligung von Experten und Institutionen aus den Übergangsländern an Projekten, die in anderen im Umbruch befindlichen Ländern durchgeführt werden.

9.  Die IAO sollte sich verstärkt darum bemühen, die einschlägigen Veröffentlichungen und Handbücher der IAO in die Sprachen der Länder Mittel- und Osteuropas zu übersetzen.

10.  Die IAO sollte auch ihren Dialog mit den Bretton-Woods-Institutionen fort-setzen, um sicherzustellen, daß die in der Region durchgeführten Programme der struk-turellen Anpassung auch eine soziale Dimension beinhalten, die den Grundsätzen und Zielsetzungen der IAO umfassend Rechnung trägt, und sie sollte aktiv mit diesen Insti-tutionen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Projekten im Bereich der Sozial-politik zusammenarbeiten.

11.  Es wurde betont, daß eine verstärkte Koordinierung zwischen bilateralen und multilateralen Gebern, einschließlich der Finanzinstitutionen, erforderlich ist, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Komplementarität der Maßnahmen zu fördern. Die IAO sollte bei dieser Koordinierung eine wichtige Rolle übernehmen.

12.  Das Interesse der westeuropäischen Länder an der IAO sollte verstärkt werden, indem das Bewußtsein für ihre Arbeit unter ihren Mitgliedsgruppen erhöht wird und indem Fragen behandelt werden, die für diese Länder von gemeinsamem Interesse sind.

13.  Die IAO stellt ein geeignetes Forum für die Erörterung von Problemen und Fra-gen dar, die für die Region als Ganzes von gemeinsamem Interesse sind, wie Migrations- und Umweltfragen sowie deren Auswirkungen auf die Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitsschutz, Dreigliedrigkeit, die Reform der Sozialen Sicherheit und die Tätigkeiten von multinationalen Unternehmen. Sie sollte daher weiterhin in regelmäßigen Abständen dreigliedrige Tagungen und Seminare zu derartigen Fragen veranstalten.

Internationale Arbeitsnormen

14.  Die Konferenz erkannte an, daß den internationalen Arbeitsnormen in allen Tätigkeitsbereichen der IAO weiterhin eine große Bedeutung zukommt als den Instru-menten, die es ermöglichen, die grundlegenden Ziele der IAO in die innerstaatliche Gesetzgebung und Praxis umzusetzen. In diesem Zusammenhang lenkt sie die Aufmerk-samkeit auf die Tatsache, daß am universellen Charakter der Normen festgehalten werden sollte.

15.  Die Konferenz stellte fest, daß in den meisten Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedern aus Mittel- und Osteuropa, Fortschritte bei den Bemühungen erzielt worden sind, die innerstaatliche Gesetzgebung zu reformieren, um sie stärker an die Normen der IAO anzupassen. Sie ist jedoch nach wie vor besorgt über ihre praktische Anwendung in einigen dieser Länder.

16.  Die Konferenz stellte fest, daß der Verwaltungsrat eine Überprüfung des Normensetzungssystems durchgeführt hat. Sie betonte, daß es wichtig sei, daß diese Überprüfung zu einer Verbesserung des Normensetzungssystems und zu einer univer-sellen Anwendung der Normen führt.

17.  Die Normen stellen sowohl für die Übergangsländer als auch für die anderen Länder der Region bei der Ausarbeitung und Entwicklung der innerstaatlichen Gesetz-gebung einen wertvollen Bezugsrahmen dar und ermöglichen somit eine größere wirt-schaftliche und soziale Konvergenz der verschiedenen Staaten der Region.

18.  Die Ratifikation und Durchführung der grundlegenden Normen im Bereich der Menschenrechte und der anderen vom Verwaltungsrat als vorrangig eingestuften Überein-kommen sowie des Übereinkommens (Nr. 138) über das Mindestalter, 1973, sollten zu den Hauptzielen der Mitgliedstaaten der Region gehören, da so deutlich würde, welche Bedeutung sie diesen universellen Werten beimessen.

19.  Die Bedeutung und der Vorrang, die den grundlegenden Normen im Bereich der Menschenrechte eingeräumt werden, sollten aber keinesfalls den Wert und die Relevanz der anderen Normen der IAO schmälern.

20.  Die Konferenz äußerte den Wunsch, daß das Amt auch weiterhin allen darum ersuchenden Mitgliedsgruppen der Mitgliedstaaten der Region, insbesondere in den Übergangsländern, verstärkt Beratungsdienste gewährt, um die Durchführung der Normen zu fördern und die Mitgliedsgruppen mit dem gesamten Normensetzungssystem der IAO und den Verpflichtungen im Bereich der Normen, einschließlich der Aufsichtsverfahren, vertraut zu machen.

21.  Die Konferenz wies erneut auf die Bedeutung der Synergie zwischen Normen und technischer Zusammenarbeit hin und begrüßte in diesem Zusammenhang die ergrif-fenen Maßnahmen, die im Rahmen der Politik der aktiven Partnerschaft noch weiter entwickelt werden sollten, um so sicherzustellen, daß sowohl den wirtschaftlichen Erfordernissen als auch der sozialen Dimension in angemessener Weise Rechnung getra-gen wird.

22.  Abschließend unterstrich die Konferenz die Notwendigkeit einer Kohärenz zwischen den universellen Normen der IAO und den regionalen Normen, wie sie im Rahmen der Europäischen Union und des Europarats ausgearbeitet werden.



Anhang III

Von der Konferenz angenommene Entschließungen

 

I
Entschließung über die Sicherstellung der Unabhängigkeit und
die Erleichterung der Finanzierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände


Die Fünfte Europäische Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom 20. bis zum 27. September in Warschau getagt hat,

verweist auf die Erklärung von Philadelphia, in der es heißt, daß „die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sich gleichberechtigt mit den Vertretern der Regierun-gen in freier Aussprache und zu demokratischen Entscheidungen zusammenfinden, um das Gemeinwohl zu fördern,

anerkennt, daß die Gründung, Struktur und Funktionsweise der IAO auf der Drei-gliedrigkeit beruhen,

geht davon aus, daß das Wesen der Dreigliedrigkeit in der Bildung einer pluralistischen institutionellen Infrastruktur besteht mit der Aufgabe, die Demokratie zu fördern und für Stabilität in der Gesellschaft zu sorgen,

ist überzeugt, daß es im Hinblick auf das einwandfreie Funktionieren der Dreiglied-rigkeit unerläßlich ist, daß jede der drei Parteien von den anderen völlig unabhängig ist und den Status besitzt und über ausreichende Mittel verfügt, um am sozialen Dialog teil-nehmen zu können,

stellt fest, daß die Probleme der strukturellen Anpassung eine ernste Herausfor-derung für die Länder Mittel- und Osteuropas darstellen, insbesondere während der Zeit des Übergangs von einer zentralen Planwirtschaft zu einer Marktwirtschaft,

stellt weiter fest, daß die volle Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände an der Ausarbeitung der sozialen Aspekte des Umstrukturierungsprozesses uner-läßlich ist;

fordert die Regierungen der europäischen Länder auf:

a) die Entwicklung existenzfähiger, repräsentativer und völlig unabhängiger Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nachhaltig zu fördern;

b) ihren sich aus der Verfassung und den Übereinkommen der IAO ergebenden Ver-pflichtungen nachzukommen, die Dreigliedrigkeit in ihrem nationalen sozialen Dialog und ihren nationalen sozialen Strukturen sowie bei ihrer Beteiligung an der Arbeit der IAO wirksam anzuwenden;

c) geeignete Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die es ihrer Gesetzgebung und Pra-xis, einschließlich der Steuervorschriften, ermöglichen würden, es Unternehmen und Arbeitnehmern zu gestatten, ihre Beiträge zu ihren jeweiligen Verbänden als Kosten in Rechnung zu stellen;

d) sich in umfassender Beratung mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden aktiv an den Bemühungen zu beteiligen, die künftigen Tätigkeiten der IAO auf die von ihren dreigliedrigen Mitgliedsgruppen zum Ausdruck gebrachten Bedürfnisse zu konzentrieren.


II
Entschließung über den Schutz und die Förderung der Rechte der Wanderarbeitnehmer und
ihrer Familienangehörigen in Europa


Die Fünfte Europäische Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom 20. bis zum 27. September 1995 in Warschau getagt hat,

läßt sich von der verfassungsmäßigen Verpflichtung der IAO leiten, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, die in anderen Ländern als ihrem eigenen beschäftigt sind,

anerkennt, daß solche Arbeitnehmer oft besonders anfällig für Ausbeutung und schlechte Behandlung sind und daß in Europa mehr Ausländer leben und arbeiten als in jeder anderen Region,

begrüßt die auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung eingegangene Verpflichtung sicherzustellen, daß Wanderarbeitnehmern der durch alle einschlägigen nationalen und internationalen Instrumente gebotene Schutz zugute kommt, und wirksame Maßnahmen gegen ihre Ausbeutung zu ergreifen,

ist sich der großen Veränderungen in den Wanderungsströmen nach, aus und zwi-schen europäischen Ländern im Lauf der Zeit und der Tatsache bewußt, daß die jüngsten wirtschaftlichen und politischen Umwälzungen in einigen von ihnen komplexe neue Situa-tionen geschaffen haben, denen die IAO und ihre Mitgliedstaaten dringend Aufmerk-samkeit schenken müssen,

unterstreicht, daß Wanderarbeitnehmer weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Aufnahmeländer leisten und daß geordnete Wanderungen eine bedeutende Rolle in der Beschäftigungspolitik spielen können,

betont die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit bei der Regelung der Wanderungsbewegungen zwecks Beschäftigungsaufnahme, damit sie der bestehenden Nachfrage nach Arbeitskräften gerecht werden und um illegale Wanderungen und die damit verbundenen Mißstände zu beseitigen,

ist überzeugt vom Nutzen gezielter internationaler Maßnahmen im Bereich des Handels, der Entwicklungshilfe und der Investitionen zur Linderung des Wanderungsdrucks durch die Förderung einer tragfähigen Beschäftigung in den Entsendeländern,

verweist auf die in den einschlägigen IAO-Übereinkommen verankerten Normen, darunter das Übereinkommen (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, das Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958, das Übereinkommen (Nr. 118) über die Gleichbehandlung (Soziale Sicherheit), 1962, und das Übereinkommen (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, sowie ihre ergänzenden Empfehlungen,

anerkennt, daß die Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nicht-diskriminierung auf Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen ausreichende institutionelle Kapazitäten sowie eine entsprechende Gesetzgebung erfordert,

beklagt die Zunahme von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die nicht nur die Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, sondern das demokratische Leben vieler europäischer Nationen gefährdet,

ist besorgt darüber, daß in vielen Ländern Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, darunter Zuwanderer der zweiten Generation, unverhältnismäßig stark von sozialem Ausschluß und Marginalisierung betroffen sind, was ein Beweis dafür ist, daß die Politiken zu ihrer Integration weitgehend versagt haben,

ist sich der spezifischen Probleme bewußt, mit denen Migrantinnen konfrontiert sind;

1.  fordert die Regierungen und gegebenenfalls die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-verbände auf:

a) die Ratifizierung und Durchführung der einschlägigen IAO-Übereinkommen und der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen gebührend in Erwägung zu ziehen;

b) die Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auf alle Wanderarbeitnehmer und ihre Familienangehörigen in bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Soziale Sicherheit im Einklang mit der auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung eingegangenen Verpflichtung zu fördern;

c) ihre Bemühungen zu verstärken, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit völlig zu beseitigen und Akten der Diskriminierung gegen Wanderarbeitnehmer Einhalt zu gebieten;

d) spezifische Initiativen zu ergreifen, um der Marginalisierung und dem sozialen Ausschluß von Migranten, wo immer das geschieht, entgegenzutreten und die Pro-bleme von Migrantinnen und der neuen Generation der Kinder von Zuwanderern anzugehen;

e) die internationale Zusammenarbeit, gegebenenfalls auf dreigliedriger Grundlage, zu verstärken:

i) bei der Abschätzung der Notwendigkeit und Verfügbarkeit von Wanderarbeit-nehmern im Hinblick auf den Ausgleich von Angebot und Nachfrage und die Erleichterung legaler Wanderungen gemäß den Normen der IAO und den fest-gestellten Erfordernissen;

ii) bei der Beseitigung illegaler Wanderungen;

iii) bei der Förderung der vollen, frei gewählten und produktiven Beschäftigung in den Entsendeländern als der besten Alternative zu Wanderungen;

2.  bittet den Verwaltungsrat, den Generaldirektor anzuweisen:

a) den europäischen Mitgliedstaaten weiterhin technische Zusammenarbeit anzubieten, um ihre Fähigkeit zur Formulierung und Durchführung von Wanderungspolitiken gemäß den Normen der IAO zu erhöhen;

b) die internationale Zusammenarbeit in den oben dargelegten Bereichen zu fördern und zu erleichtern;

c) sicherzustellen, daß Wanderungsfragen in den Außendiensttätigkeiten der IAO in Europa angemessen behandelt werden, gegebenenfalls einschließlich der Formulierung von Länderzielen;

d) alle Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit mit der Internationalen Organi-sation für Wanderung und anderen in Frage kommenden internationalen Organisationen zu nutzen;

e) den Bestimmungen dieser Entschließung bei der Vorbereitung der Dreigliedrigen Sachverständigentagung über künftige Tätigkeiten der IAO im Bereich der Wande-rungen voll Rechnung zu tragen.

III
Entschließung über Beschäftigung und Dreigliedrigkeit in Europa


Die Fünfte Europäische Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom 20. bis zum 27. September 1995 in Warschau getagt hat,

äußert tiefe Besorgnis über die anhaltende Massenarbeitslosigkeit in Europa, die durch die weitverbreitete Unterbeschäftigung in den Übergangsländern noch verschlim-mert wird,

betont, daß die derzeitige Höhe der Arbeitslosigkeit unannehmbar ist, eine Ver-schwendung darstellt und den sozialen Zusammenhang von Ländern in einer Region ernst-haft bedroht, die mit steigenden Spannungen und sogar einem tragischen Bürgerkrieg konfrontiert ist,

anerkennt, daß die großen sozialen und politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa, der anhaltende Prozeß der europäischen Integration und der verstärkte Wett-bewerb unter sich rasch wandelnden Bedingungen in der globalen Wirtschaft eine abge-stimmte internationale Zusammenarbeit und zweckmäßig gestaltete innerstaatliche Poli-tiken im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit erfordern,

begrüßt die Verpflichtungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung zur Förderung des Zieles der Vollbeschäftigung als grundlegende Priorität der Wirtschafts- und Sozial-politiken unter voller Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und zur Koordinierung der makroökonomischen Politiken zwecks Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen,

ist insbesondere erfreut über den Aufruf des Gipfels zur Steigerung der Qualität der Arbeit und der Beschäftigung durch die volle Einhaltung der IAO-Übereinkommen über die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und die Verwendung der bestehenden internatio-nalen Arbeitsnormen als Richtschnur für die Formulierung der innerstaatlichen Arbeitsgesetzgebung und -politik,

ist überzeugt, daß abgestimmte dreigliedrige Maßnahmen auf nationaler und inter-nationaler Ebene von entscheidender Bedeutung sind für die Formulierung und Durch-führung von Beschäftigungspolitiken, die genügend Unterstützung finden, um die Anpassungsbedürfnisse der europäischen Volkswirtschaften erfolgreich anzugehen, und die die erforderlichen Arbeitsmarktanpassungen mit einem hohen Grad der Arbeitsplatzsicherheit und des Arbeitnehmerschutzes verbinden können,

betont die Notwendigkeit, die Dreigliedrigkeit durch die wichtige und autonome Rolle der Sozialpartner bei Kollektivverhandlungen zu stärken, was die Durchführung von Vollbeschäftigungspolitiken ermöglicht,

unterstreicht ferner, daß die Vorteile der Dreigliedrigkeit sich nicht allein aus dem Bestehen von formellen Strukturen ergeben, sondern vielmehr aus einer echten Ver-pflichtung zur Zusammenarbeit unter Beteiligung aller in Frage kommender Regierungsressorts im Hinblick auf konkrete politische Ergebnisse,

ist der Auffassung, daß es zu den vorrangigen Zielen dreigliedriger Beratungen gehören sollte, ein rascheres Wirtschaftswachstum zu fördern, die Zahl der so geschaf-fenen Arbeitsplätze zu erhöhen und besondere Vorkehrungen für die Arbeitslosen und insbesondere für die Langzeitarbeitslosen und andere stark benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt zu treffen,

anerkennt, daß eine dauerhafte Beschäftigung sich aus einer Wirtschaftstätigkeit ergibt, die die Umwelt bewahrt und verbessert, und das Arbeitsbeschaffungspotential des Umweltschutzes;

1.  fordert die Regierungen und gegebenenfalls die Arbeitnehmer- und Arbeit-geberverbände auf:

a) ihre Verpflichtung zu echter dreigliedriger Beratung und Zusammenarbeit als wesentlichem Faktor im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu erneuern;

b) die Ratifizierung und Durchführung des Übereinkommens (Nr. 122) über die Beschäftigungspolitik, 1964, in Erwägung zu ziehen;

c) in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfrei-heit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948, und dem Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949, zu handeln, um sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerverbände zu stärken und Kollektivverhandlungen zu fördern als Mittel zur Erreichung sowohl wirtschaftlicher Effizienz als auch sozialer Gerechtigkeit, wodurch auch die dreigliedrige Zusammenarbeit gestärkt wird;

d) für abgestimmte innerstaatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen in bezug auf die Förderung der Vollbeschäftigung zu sorgen und dreigliedrige Beratungen über die Anschlußmaßnahmen zu diesen Verpflichtungen sicherzustellen;

e) international bei der Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der Entwicklung solider Wachstumsstrategien zusammenzuarbeiten, die die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und die Achtung vor der Umwelt begünstigen und den Rahmen vorgeben, in dem aktive Arbeitsmarktpolitiken wirksam sein können;

f) die nationalen und regionalen Politiken zu stärken, die auf die Erreichung einer dauerhaften und nachhaltigen Entwicklung und die Rückkehr zur Vollbeschäftigung ausgerichtet sind, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit:

i) der Schaffung qualitativ guter Arbeitsplätze; der Beseitigung von Armut und der Verhütung von sozialem Ausschluß; eines angemessenen Niveaus des sozia-len Schutzes und einer verbesserten Lebensqualität durch bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Arbeitsumwelt;
ii) einer erhöhten Produktivität und verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Wirt-schaft; der Förderung des Unternehmertums und der Gründung neuer Betriebe, einer qualifizierten Arbeitnehmerschaft und allgemein rascher reagierender Arbeitsmärkte;

g) die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes als Stütze von Wirtschaftspolitiken bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern, und der auch den individuellen und kollektiven Bedürfnissen der Bürger gerecht wird und zur Entwicklung einer sozial engagierten Gesellschaft beiträgt, die bereit ist, Armut und sozialen Ausschluß zu bekämpfen,

h) aktiv zur Gewährleistung des Friedens auf dem Kontinent und zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit beizutragen, so daß das Wohl der Weltbevölkerung weiterhin das Hauptziel der Wirtschafts- und Währungspolitik und des technologischen Fortschritts ist;

2.  bittet den Verwaltungsrat, den Generaldirektor anzuweisen:

a) sicherzustellen, daß der Rolle der Dreigliedrigkeit bei der Förderung der Vollbeschäftigung in Europa in den Tätigkeiten der IAO volle Beachtung geschenkt wird, einschließlich in künftigen Ausgaben des World Employment Report, und insbeson-dere bei der Umsetzung der auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen;

b) sicherzustellen, daß die Fachdienste der IAO den Mitgliedsgruppen in allen ein-schlägigen Bereichen der nationalen und europäischen Beschäftigungspolitik und Systeme der Arbeitsbeziehungen nach wie vor verfügbar gemacht werden;

c) seinen Einfluß bei den in Frage kommenden internationalen Organisationen geltend zu machen, so daß sie zu den Zielen einer vollen, produktiven und frei gewählten Beschäftigung in Europa beitragen;

d) baldige Vorschläge für die Einberufung einer dreigliedrigen Tagung zur Überprü-fung der Entwicklungen seit dem im April 1992 in Brüssel abgehaltenen dreigliedrigen Symposium über neue Perspektiven für die Dreigliedrigkeit in Europa zu unter-breiten und weitere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um diesen Prozeß auf regionaler Ebene regelmäßiger zu verfolgen und die dreigliedrige Zusammenarbeit im Hinblick auf Vollbeschäftigung in Europa zu verstärken.

Aktualisiert von FQ. Genehmigt von HS. Stand: 8 october 2000.